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Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 10 L-BGG

Das Universitätsklinikum Mannheim ist bemüht, seine Website www.umm.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist § 10 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in Verbindung mit § 4 der Landesverordnung zur Durchführung des L-BGG (L-BGG-DVO).

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

Noch bestehende Barrieren (geplante Behebung)

  • Vereinzelt unzureichende Kontrastwerte bei Texten/Bedienelementen.
  • Grafiken und Bilder sind nicht durchgängig mit Alternativtexten versehen.
  • Nicht alle Formulare zur Kontaktaufnahme/Terminanfrage sind vollständig barrierefrei (Beschriftungen, Fehlerhinweise, Statusmeldungen).
  • Nicht alle Inhalte stehen in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Eine Unterseite mit Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) ist noch nicht implementiert.
  • Bei einzelnen Videos fehlen Audiodeskriptionen.

Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung (§ 10 Absatz 2 L-BGG)

  • Komplexe Bestandsdokumente (PDF): Einzelne PDF-Dokumente liegen derzeit nicht in barrierefreier Fassung vor. Beispiel: PDF-Lageplan. Als zugängliche Alternative stellen wir die Inhalte auf der Website bereit (z. B. Bilddarstellung).

Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Tastaturbedienbarkeit und sichtbarer Fokus sind grundsätzlich gegeben.
  • Die Website ist responsiv für mobile Endgeräte optimiert.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Inhalte in Leichter Sprache sind vorhanden.
  • Veröffentlichte Videos enthalten deutsche (teilweise englische) Untertitel.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.05.2020 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und am 21.11.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Webredaktion des Universitätsklinikums Mannheim
E-Mail: webredaktion@remove-this.umm.de

Durchsetzungsverfahren

Falls Ihre Anfrage an das Universitätsklinikum Mannheim innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO genannten Frist nicht beantwortet wird, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Sie nimmt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion Beschwerden entgegen. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten finden Sie auf der Website Ihres Stadt- oder Landkreises.

Falls innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) einschalten:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@remove-this.barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.