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Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 10 L-BGG

Das Universitätsklinikum Mannheim ist bemüht, seine Website www.umm.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist § 10 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in Verbindung mit § 4 der Landesverordnung zur Durchführung des L-BGG (L-BGG-DVO).

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht barrierefrei und fallen unter die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG:

  • Ein Kontrast-Umschalter ist bislang nicht implementiert.
  • PDF-Dokumente liegen noch nicht in barrierefreier Fassung vor.
  • Grafiken und Bilder sind nicht durchgängig mit Alternativtexten versehen.
  • Nicht alle Inhalte stehen in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Audiodeskriptionen für Videos sind nicht vorhanden.
  • Nicht alle Formulare zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung sind barrierefrei gestaltet.

Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Die Website ist für mobile Endgeräte optimiert.
  • Alle Videos sind mit deutschen und teilweise englischen Untertiteln versehen.
  • Die Website ist für Screenreader geeignet.
  • Es werden keine Frames verwendet.
  • Es wird auf blinkende Inhalte verzichtet.
  • Eine klare Seitenstruktur wird angestrebt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.05.2020 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und am 04.06.2025 aktualisiert. 

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Webredaktion des Universitätsklinikums Mannheim
E-Mail: webredaktion@remove-this.umm.de

Durchsetzungsverfahren

Falls Ihre Anfrage an das Universitätsklinikum Mannheim innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO genannten Frist nicht beantwortet wird, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Sie nimmt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion Beschwerden entgegen Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten finden Sie auf der Website Ihres Stadt- oder Landkreises.

Falls innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) einschalten:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@remove-this.barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.