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Sexuelle Belästigung, Stalking und Diskriminierung

Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von den Betroffenen nicht gewünscht wird und die Würde der betroffenen Person verletzt. Dies kann sich in Worten, Handlungen, Gesten oder sonstigem sexualisierten Verhalten ausdrücken.

Opfer von sexueller Belästigung oder von Stalking fühlen sich häufig beschämt und erniedrigt und erleiden Nachteile in ihrer weiteren beruflichen Entwicklung. Besonders schwerwiegend ist sexuelle Belästigung dann, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Das Universitätsklinikum bezieht dazu klar Stellung – jeder Verstoß wird geahndet und hat Folgen!

Interne und externe Ansprechpartner

Sinnvoll ist es, wenn sich Betroffene zunächst mit einer Vertrauensperson über den Vorfall sprechen und sich Eckpunkte notieren. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die Beauftragte für Chancengleichheit, die nicht am Vorfall beteiligte Führungskraft sowie dem Geschäftsbereich Personal zu wenden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Beschwerde (§ 13 AGG) bei der zuständigen Stelle einzulegen.

Am Universitätsklinikum stehen folgende Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Beauftragte für Chancengleichheit: Telefon 0621/383-8220
  • Betriebliche Sozialberatung: Telefon 0621/383-6276
  • Gleichstellungsbeauftragte (wissenschaftlicher Dienst): Telefon 0621/383-6966
  • GB Personal: Telefon 0621/383-3391
  • Betriebsärztlicher Dienst: Telefon 0621/383-2231
  • Betriebsrat / Jugend- und Auszubildenden-Vertretung: Telefon 0621/383-2910
  • Betriebl. Sozial- und Suchtberatung: Telefon 0621/383-6276

Außerhalb des Universitätsklinikums stehen unter anderem folgende Beratungsangebote zur Verfügung:

  • Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Mannheim: Telefon 0621/2939-583
  • Gesundheitsamt der Stadt Mannheim: Telefon 0621/293-2230
  • Psychosozialer Dienst (ZI): Telefon 0621/3974-90
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: Telefon 0800/116016     
  • Antidiskriminierungsstelle Bund: Telefon 030/18555-181865    

Stalking

Stalking ist ein Verhaltensmuster, bei dem der/die Stalker/in einen anderen Menschen verfolgt, belästigt, häufig auch bedroht und unter Umständen auch körperlich attackiert. Das Opfer fühlt sich durch diese Verhaltensweisen bedrängt und in Angst versetzt. In der Folge reagieren die Betroffenen mit starken psychischen Belastungssymptomen z.B. Schlaflosigkeit, Unruhe, Ängste, Depressionen oder wechseln den Arbeitsplatz. In jedem Fall ist die Lebensqualität deutlich eingeschränkt

Gekennzeichnet ist dieses Verhalten u.a. durch ständige unerwünschte Kommunikation (Telefonanrufe, SMS, E-Mails, What’s App,…), dauerndes Auflauern, Beobachten, Verfolgen und Ausforschen, Zusenden von Gegenständen mit obszönem Charakter, die implizite Drohungen enthalten oder demonstratives Warten und „Belagerung“ des Hauses oder des Arbeitsplatzes.

Stalking-Opfer sollten sich so früh wie möglich gegen den Stalker/die Stalkerin zur Wehr setzen. Die Vorgehensweise im Umgang mit Stalking entspricht der Vorgehensweise im Umgang mit sexueller Belästigung, so dass Ihnen dieselben Ansprechpartner beratend zur Seite stehen.

Diskriminierung

Wo Menschen zusammenkommen, entstehen Konflikte – kleine Missverständnisse, großer Streit oder Meinungsverschiedenheiten. Am Arbeitsplatz verbringen die meisten so viel Zeit, dass Auseinandersetzungen fast unausweichlich sind.

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person oder eine Personengruppe aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Identität eine schlechtere Behandlung erfährt. Ein Teilbereich ist die sexuelle Belästigung durch einseitiges und unerwünschtes Verhalten mit sexuellem Bezug, welches die betroffene Person in ihrer Würde verletzt. Dadurch kann ein Umfeld geschaffen werden, das von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist..

Die weitrechenden Konsequenzen können sich auf den Job, auf die Arbeitsatmosphäre und die Arbeitsqualität, aber auch auf die Gesundheit auswirken - oft in kürzester Zeit.

In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie über Verfahrenswege, verschiedene Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam individuelle Lösungswege.

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt oder Partnerschaftsgewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder lebten, beispielsweise in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder intimen Beziehung. Hierzu zählt nicht nur körperliche, sondern häufig psychischer Gewalt wie Demütigungen, Einschüchterungen oder wirtschaftlichem Druck durch den Täter oder die Täterin. Zum Teil hat dies Auswirkungen auf die Lebensführung der Betroffenen. Hier werden häufig geringere Belastbarkeit, nachlassende Arbeitsleistung und häufige Krankheitsausfälle mit hohen Fehlzeiten am Arbeitsplatz bis hin zum Arbeitsplatzverlust beobachtet. Die körperlichen und psychischen Belastungen können so schwerwiegend sein, dass nur noch eine eingeschränkte oder keine Erwerbsfähigkeit möglich ist und Hilfesysteme wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in Anspruch genommen werden.

Beratung und Hilfe finden Sie hier

Präventive Maßnahmen

Das Universitätsklinikum Mannheim sorgt mit geeigneten Schulungs‐ und Präventionsmaßnahmen für ein Arbeitsklima, das sexuelle Belästigung, Stalking und Mobbing nicht aufkommen lässt. Führungskräfte aller Bereiche des Klinikums sind verpflichtet an einer Schulung zu diesen Themen teilzunehmen. 

Über die Personalentwicklung können sich Mitarbeiter:innen über interne Angebote informieren, um Konflikte und Missverständnisse vorzubeugen