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Inhalt
Eltern dürfen aus ihrem Engagement für die Familie keinerlei Nachteile in ihrer beruflichen Entwicklung entstehen. Neben den gesetzlichen Vorgaben z.B. zum Mutterschutz, unterstützt das Universitätsklinikum beim Wiedereinstieg in den Beruf oder Pflege von Angehörigen.
Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
Die Beauftragte für Chancengleichheit steht Ihnen bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit beratend zur Seite. Vereinbaren Sie gleich nachdem Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben einen Termin, um gemeinsam die Arbeitssicherheit während der Schwangerschaft, Ihre Elternzeit und Ihren Wiedereinstieg zu besprechen und zu planen.
Arbeitssicherheit während der Schwangerschaft
Bestimmte Tätigkeiten dürfen Sie zum Schutz Ihres ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft nicht ausgeübt werden. Wir klären gemeinsam, ob in Ihrem Fall entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen sind.
Mutterschutz und Urlaubsanspruch
In der Regel beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Ihres Kindes und endet acht Wochen nach der Geburt. Die Zeit des Mutterschutzes wird in Ihren Urlaubsanspruch mit eingerechnet. Gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Personal errechnen wir den Ihnen zustehenden Urlaub.
Hier finden Sie weiterführende Infos: Webseite des Bundesfamilienministerium öffnen
Elterngeld
Sie haben während des ersten Lebensjahres Anspruch auf Basiselterngeld. Dieser Anspruch kann durch zwei sogenannte Partnermonate auf 14 Monate erweitert werden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit das ElterngeldPlus zu beantragen: Damit verlängern Sie Ihren Elterngeldanspruch, wenn Sie und Ihr Partner in Teilzeit arbeiten.
Informieren Sie sich hier zu Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsmonate.
Elternzeit
Die Elternzeit beginnt für Mütter frühestens nach dem Mutterschutz, für Väter nach der Geburt. Sie haben für jedes Kind einen dreijährigen Anspruch auf Elternzeit, die mit der Vollendung des dritten Lebensjahrs Ihres Kindes endet. Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die von Ihnen vorgesehene Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn mitteilen.
Übrigens: In der Elternzeit besteht voller Kündigungsschutz!
Kinderbetreuung
Wir möchten in jeder Lebenssituation unterstützen und bieten Ihnen individuelle Arbeitszeitmodelle, sowie spezifische Maßnahmen zur Förderung der Karrierelaufbahn. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind.
Für Kinder ab 8 Wochen bis zum Schuleintritt stehen insgesamt 100 Betreuungsplätze im Kinderhaus Cheliusstraße, 40 Plätze im Krippen- und 60 Plätze im Kindergartenbereich zur Verfügung.
Das Aufnahmeformular finden Sie hier (PDF öffnen)
Ferienbetreuung
Neben den Angeboten zur regelmäßigen Kinderbetreuung gibt es ein abwechslungsreiches Ferienbetreuungsprogramm für Kinder im Alter von 4 bis 17 Jahren. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über Kinderbetreuungsmöglichkeiten!
Pflege von Angehörigen
Die Beauftragte für Chancengleichheit berät und unterstützt Sie, wenn Sie einen/eine Angehörige/n pflegen müssen. Erste Informationen dazu finden Sie in diesem Leitfaden.
Bei akutem Pflegefall
Im Akutfall können Sie eine Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen in Anspruch nehmen, um die Pflege Ihrer/Ihres Angehörigen sicherzustellen. Bitte teilen Sie dies dem Arbeitgeber unmittelbar mit.
Ihnen steht in der Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung von ca. 90 Prozent des Nettoentgelts) zu, dass Sie bei der Pflegekasse oder dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beantragen können.
Pflegezeit
Übernehmen Sie die häusliche Pflege selbst in Voll- oder Teilzeit, dann können Sie bis zu sechs Monate Pflegezeit beanspruchen. Bis zu drei Monate können Sie ihre/n Angehörige/n in der letzten Lebensphase begleiten. Bei einer/einem minderjährigen Angehörigen stehen Ihnen die sechs Monate Pflegezeit auch zu, wenn sie/er außerhäuslich betreut wird. Bitte kündigen Sie die Pflegezeit mindestens zehn Tage vor Beginn an.
Flexible Arbeitszeit
Das Universitätsklinikum Mannheim bietet zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie flexible Arbeitszeiten sowie Teilzeitmodelle an, wobei die Stundenzahl und die Verteilung der Arbeitszeiten je nach dienstlichen Bedingungen individuell vereinbart werden können.
Grundsätzlich soll eine flexible Arbeitszeitgestaltung allen MItarbeitenden des Universitätsklinikums offen stehen und zwar auch auf Leitungsebene - ohne dass hieraus Nachteile für den beruflichen Werdegang entstehen.
Im Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) heißt es, dass „Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben … sich nicht nachteilig auf den beruflichen Werdegang, insbesondere auf die dienstliche Beurteilung, auswirken“ dürfen. Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte an Telearbeitsplätzen müssen die gleichen beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten und Fortbildungschancen haben.