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Ihr Weg zur Anerkennung an der Universitätsmedizin Mannheim
Internationale Pflegefachpersonen willkommen!
Die Universitätsmedizin Mannheim (UMM) heißt Pflegefachkräfte aus dem Ausland herzlich willkommen. Als modernes Universitätsklinikum mit internationalen Teams legen wir großen Wert auf Vielfalt, Integration und professionelle Zusammenarbeit.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in den Pflegeberuf in Deutschland – vom Anerkennungsverfahren bis zur erfolgreichen Tätigkeit als anerkannte Pflegefachkraft
Anerkennung über die Kenntnisprüfung
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Pflegefachperson im Ausland abgeschlossen haben, benötigen Sie in Deutschland eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
An der UMM erfolgt die Anerkennung ausschließlich über die Kenntnisprüfung. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Weg gut vorbereitet und erfolgreich zu gehen.
Unser Ziel: Ein gelungener Einstieg
Damit Sie sich fachlich, sprachlich und persönlich bei uns gut aufgehoben fühlen, entwickeln wir derzeit ein strukturiertes Begleitangebot für internationale Pflegekräfte. Geplant sind unter anderem:
- Unterstützung beim Anerkennungsverfahren
- Begleitung während der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
- Einarbeitung in das deutsche Gesundheitssystem
- Hilfestellung bei organisatorischen und sozialen Fragen
Arbeiten und Leben in Mannheim
Mannheim ist eine offene, vielfältige Stadt im Herzen der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Universitätsmedizin Mannheim bietet Ihnen:
- Ein internationales und kollegiales Arbeitsumfeld
- Vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
- Eine strukturierte Einarbeitung
- Unterstützung beim Ankommen in Ihrer neuen Umgebung
Sie möchten Teil unseres Teams werden?
Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihre Ansprechpartnerin:
Adriana Zambrano
Koordinatorin für internationale Gesundheitsberufe und Freiwilligendienste
koordination-igb.zapw@ umm.de
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Bitte reichen Sie folgende Dokumente vollständig und gut lesbar als PDF-Dateien ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch)
- Feststellungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart Pflege- und Gesundheitsfachberufe / Soziale Berufe - Ausländische Abschlüsse - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
- Sprachzertifikat (mindestens B1, nicht älter als 12 Monate, von einem anerkannten Sprachinstitut)
- Notariell beglaubigte und ins Deutsche übersetzte Abschlussurkunde Ihrer Pflegeausbildung bzw. Ihres Pflegestudiums
- Übersetzte Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (falls bereits vorhanden)