„Unfallopfer mit schwersten Verletzungen brauchen sofort eine besondere unfallmedizinische Behandlung“, betont Professor Dr. med. Udo Obertacke, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Stellvertretender Leiter des Orthopädisch-Unfallchirurgischen Zentrums (OUZ) der UMM, und erläutert: „Daher müssen sie in spezialisierten Kliniken der Akutversorgung vorgestellt werden.“ Am Schwerstverletzungsartenverfahren der DGUV sind ausschließlich besonders geeignete Krankenhäuser beteiligt, die spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und bestimmte Pflichten erfüllen – etwa die ständige Verfügbarkeit von Fachärzten für Unfallchirurgie, Anästhesiologie, Allgemeinchirurgie und Neurochirurgie. Diese und weitere Voraussetzungen erfüllt das Universitätsklinikum dank der engen Zusammenarbeit des OUZ mit weiteren Fachkliniken der UMM.
Hintergrundinformation:
Im ambulanten Bereich behandeln sogenannte Durchgangsärzte leichtere Arbeitsunfälle. Im stationären Bereich wird dagegen der sogenannte Verletzungsartenkatalog angewendet. Darin ist präzise festlegt, welche Verletzungen nach Arbeitsunfällen in welchem Krankenhaus behandelt werden dürfen. Die dafür zugelassenen Kliniken sind in ein dreistufiges System unterteilt: Das „Stationäre Durchgangsarztverfahren“ (DAV) ist die unterste Stufe für einfachere Arbeitsunfälle, das „Verletzungsartenverfahren“ (VAV) bildet die mittlere Versorgungstufe für schwerere Verletzungen und das „Schwerstverletzungsartenverfahren“ (SAV) stellt die höchste Versorgungsstufe für schwerste und komplexe Verletzungsmuster dar.