Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden in den Kliniken müssen Besucher einen Selbstauskunftsbogen (zum Download auf den Websites der Krankenhäuser) ausfüllen und dürfen das Krankenhaus nur betreten, wenn sie kein erhöhtes Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion haben. Außerdem müssen sie einen negativen Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, mit sich führen. Darüber hinaus verpflichten sich alle Besucher, während ihres Aufenthalts in Klinikgebäuden eine FFP2-Maske zu tragen.
Diese Regelungen sollen weiterhin eine gute Balance zwischen den positiven Wirkungen von Besuchen und dem gleichzeitig notwendigen Schutz von Mitpatienten und Mitarbeitern ermöglichen.