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Pressemitteilung

Weiteres Etappenziel für möglichen Zusammenschluss der Universitätsklinika erreicht

Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim begrüßen Auftrag der Landesregierung, detaillierte Verbundprüfungen fortzusetzen | Möglicher Verbund der Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim eröffnet Chancen für Krankenversorgung und medizinische Forschung

Die Richtungsentscheidung, ob ein Zusammenschluss der beiden Universitätsklinika in Heidelberg (UKHD) und Mannheim (UMM) sinnvoll, finanziell machbar und gewünscht ist, ist gefallen: Ein möglicher Verbund der beiden Häuser wird von der Landesregierung mit den beteiligten Ministerien grundsätzlich positiv beschieden. Mit diesem gemeinsamen Verständnis können die bereits laufenden Prüfungen sowie die weiteren Planungen vertieft und auf Detailebene vorangetrieben werden.

„Wir freuen uns sehr über die Richtungsentscheidung aus Stuttgart, die uns die Tür für weitere Schritte hin zu einer gemeinsamen Zukunft der Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim öffnet. Angesichts der immensen Chancen, die ein Verbund für die Krankenversorgung und Forschung bringt, halte ich dies für die richtige und für Baden-Württemberg und die Region Rhein-Neckar zukunftsweisende Entscheidung“, so Professor Dr. Ingo Autenrieth, Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Heidelberg. Der nun erzielte Konsens sei allerdings noch keine finale Entscheidung zum Zusammenschluss, sondern die Zusage, weiter in diese Richtung voranzugehen. „In der nächsten Phase braucht es eine klare strategische Führung, effizientes Management und gute Kommunikation aller Beteiligten, damit zeitnah eine Konkretisierung der erfolgreichen Rahmenbedingungen erfolgen und der Zusammenschluss vom Land beschlossen werden kann“, so Autenrieth weiter. „Im Namen des gesamten Klinikumsvorstands bedanke ich mich in diesem Zusammenhang für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Vertreter:innen der Ministerien, der Unternehmensführung der Universitätsmedizin Mannheim und der Stadt Mannheim“, sagt Prof. Autenrieth.

Sein Kollege Professor Dr. Hans-Jürgen Hennes, Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer der UMM, ergänzt: „Wir begrüßen die positive Grundsatzentscheidung der Landesregierung und nehmen den Auftrag für die weitere gemeinsame Planung eines möglichen Zusammenschlusses gerne an. Die Landesregierung hat sich heute sehr klar zu Mannheim als vollwertigem Standort universitärer Maximalversorgung in Baden-Württemberg bekannt und bestätigt damit die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Für uns ist ein deutliches Signal zur Finanzierung des geplanten Neubaus – der sogenannten Neuen Mitte – sehr wichtig, um die schwierige infrastrukturelle Situation der Patientenversorgung in Mannheim jetzt zeitnah verbessern zu können.“ Nach der jetzt vorliegenden Richtungsentscheidung werde sich das Universitätsklinikum Mannheim weiter mit voller Kraft für den erfolgreichen Zusammenschluss der benachbarten Universitätsklinika an zwei starken Standorten einsetzen, so Professor Hennes weiter.

„Auch die Stadt Mannheim begrüßt die Entscheidung, denn sie eröffnet großes Entwicklungspotenzial für Stadt und Region“, freut sich Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. „Die Anerkennung des medizinischen Forschungs- und Wissenschaftsstandorts Mannheim als vollwertigem Teil des universitätsmedizinischen Netzwerks in Baden-Württemberg geben einem Zusammenschluss der Universitätsklinika als Zentrum der Health- and LifeScienceAlliance die nötige Basis und den lange erwarteten Impuls. Wir werden ihn mit der entsprechenden Unterstützung des Landes gemeinsam mit den Heidelberger Partnern zum Erfolg führen.“

Als nächste Schritte folgen nun detaillierte Prüfungen und darauf aufbauend die Entwicklung eines gemeinsamen Gesamtkonzeptes in Abstimmung zwischen dem UKHD, der UMM und dem Land. Die bereits laufende Abstimmung mit dem Kartellamt soll fortgesetzt werden, denn die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben sind weiterhin zu beachten. Abstimmungen mit den Zusatzversorgungskassen, Finanzbehörden sowie sonstigen Behörden beginnen. Mitarbeiterschaft und Beschäftigtenvertreter werden in die weitere konzeptionellen Planung intensiv eingebunden werden.