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Verordnung / Kosten
Ihre betreuende Ärztin, der betreuende Arzt im ambulanten oder stationären Bereich verordnet diese spezielle Leistung (SAPV).
Auf Grundlage der gesetzlichen Regelung (§37b, SGB V) werden die Leistungen nach Überprüfung der Krankenkasse übernommen, so dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Alle Fragen zu der Verordnung der Leistungen beantworten wir Ihnen gerne.