Sie befinden sich hier

Inhalt

Der Schwangerschaftsabbruch und die Versorgungssituation an Kliniken und in niedergelassenen Praxen

30.04.2025, 12:00 - 18:00 Uhr

Ort: TRIDOMUS B, SR43, Ludolph-Krehl-Straße 13-17, 68167 Mannheim

Fachtag an der UMM, als hybride Veranstaltung

Schätzungen zufolge ist fast jede zweite Schwangerschaft weltweit nicht gewollt – in Zahlen sind das etwa 121 Millionen. Diese hohe Zahl ist nicht nur auf persönliche Umstände zurückzuführen, sondern auch auf strukturelle Probleme im Bereich der reproduktiven Gesundheit. Zum Recht auf reproduktive Gesundheit gehört der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Ein Kind bedeutet eine Verpflichtung auf lange Zeit. Daher sollte eine Frau das Recht haben, über die Fortsetzung der Schwangerschaft und das Austragen des Kindes selbstbestimmt und ohne äußeren Druck zu entscheiden. Diese Haltung spiegelt sich in Empfehlungen auf internationaler Ebene wider. 

In Deutschland regeln die Paragraphen 218, 219 StGB den Schwangerschaftsabbruch. Das Gesetz sieht einerseits eine Fristenlösung und andererseits sogenannte Indikationen vor. Die rechtlichen Vorgaben bedürfen der Durchsetzung. Doch die Versorgungslage ist regional sehr unterschiedlich und teils defizitär. Laut Elsa-Studie haben mehr als 60 Prozent der Kliniken und Praxen in Deutschland keine ausreichenden Kapazitäten, um alle angefragten Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Vor allem die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gelten als unterversorgt. 

Benachteiligt sind insbesondere Frauen im ländlichen Raum, die oft weite Wege zurücklegen müssen, um einen Abbruch vornehmen zu lassen. Daraus resultieren physische, psychische und finanzielle Belastungen. Belastungen sind aber auch jene Ärzte und Ärztinnen ausgesetzt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Viele von ihnen sind einem Stigma ausgesetzt, weil sie in der Gesellschaft und innerhalb der Ärzteschaft vielmals als "Abbruchärzte" gelten. 

Das Gleichstellungsbüro der Medizinischen Fakultät Mannheim greift mit diesem Fachtag ein Frauenthema auf, das die deutsche Politik und Gesellschaft seit über 150 Jahren beschäftigt. Ziel des Fachtags ist es, die bestehenden Versorgungslücken aufzuzeigen, die rechtlichen und faktischen Herausforderungen für betroffene Frauen und Fachkräfte herauszuarbeiten und Lösungen für eine optimale medizinische und psychosoziale Versorgung zu entwickeln. Der Fachtag richtet sich an alle interessierten Personen, die sich für eine gleichberechtigte und sichere reproduktive Gesundheitsversorgung einsetzen möchten. Vor allem Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Wissenschaft, Soziale Arbeit, Psychologie und Justiz sind herzlichst eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. 

Ort: Der Fachtag findet als hybride Veranstaltung an der Universitätsmedizin Mannheim statt, eine Teilnahme ist sowohl vor Ort (Tridomus B S43) als auch online möglich. 

Anmeldung unter anmeldung-fachtag@remove-this.medma.uni-heidelberg.de
Wir bitten, bei der Anmeldung Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) sowie Tätigkeit und Institution anzugeben. Anmeldeschluss: 28. April 2025. 

Veranstalter: Das Gleichstellungsbüro der Medizinischen Fakultät Mannheim in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Mannheim und der Beauftragten für Chancengleichheit

Kontakt: Gleichstellungsbüro der Medizinischen Fakultät Mannheim (gleichstellungsbuero@remove-this.medma.uni-heidelberg.de)

Es sind Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt.

Weitere Informationen auf den Webseiten der Gleichstellung und im Veranstaltungsflyer