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Gutartige Erkrankungen bestrahlen

Bei einer Vielzahl an gutartigen Erkrankungen kann durch eine sehr niedrig dosierte Strahlentherapie eine Beschwerdelinderung/Beschwerdefreiheit erreicht werden. Bei schmerzhaften, degenerativen, entzündlichen Gelenk- und Weichteilerkrankungen zeigt sich die Strahlentherapie mit ihrer entzündungshemmenden Wirkung als wirksam.

Strahlentherapie bei folgenden Indikationen:

  • Fersensporn

  • Tennisellenbogen

  • Morbus Dupuytren, Induratio penis plastica, Morbus Ledderhose

  • Arthrosen an verschiedenen Lokalisationen

  • Prophylaxe von heterotopen Ossifikationen (vor Hüft-TEP Implantation)

  • Insertionstendinitis

  • Gutartige Hirntumore (Akustikusneurinom, arteriovenöse Malformationen)

  • Endokrine Orbitopathie (Morbus Basedow/Autoimmunhyperthyreose)

  • Prophylaxe von Keloidbildung

Durch die niedrige Dosierung zeigen sich hierbei praktisch keinerlei Nebenwirkungen. Bei nicht ausreichender Wirkung kann die Behandlung nach sechs bis acht Wochen wiederholt werden.

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